Aktuelles 'Aus den Vorhaut-Akten'
Ende Juni 2012 hat das Landgericht Köln die körperliche Verstümmelung von Jungen aus religiösen Gründen endlich als strafbare Körperverletzung eingestuft. Endlich.
dpa meldete zum Urteil des Landgerichtes Köln:
"In der (am 27.6.2012) veröffentlichten Entscheidung verwiesen die Richter u.a. darauf, dass 'der Körper des Kindes durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert' werde. "Diese Veränderung läuft dem Interesse des Kindes, später selbst über seine Religionszugehörigkeit zu entscheiden, zuwider." Az. 151 Ns 169/11
Was war geschehen? Im November 2010 hatte ein muslimisches Elternpaar aus Köln seinen vierjährigen Sohn zu einem niedergelassenen Allgemeinmediziner gebracht. Der Arzt beschnitt den Jungen wie beauftragt und nähte die Wunde mit vier Stichen. Doch nach zwei Tagen kam es zu Blutungen. Die Mutter brachte den Jungen in die Notaufnahme eines Krankenhauses, wo die Blutung gestillt wurde. Nach Informationen des Kölner Stadtanzeigers schalteten die Ärzte nur deshalb die Polizei ein, weil die Frau einen verwirrten Eindruck machte und die Ärzte eine Zwangsbeschneidung des Jungen für möglich hielten. Und damit lagen sie dann ja auch richtig.
Reaktion der Religions-Profis:
"Das Urteil ist fatal für die Religionsfreiheit", protestiert Rabbi Aryeh Goldberg, stellvertretender Direktor des Rabbinical Center of Europe in Brüssel. "Es steht im Widerspruch zu der Europäischen Menschenrechtskonvention, die auch von Deutschland unterzeichnet wurde, und der Religionsfreiheit, die in der deutschen Verfassung verankert ist", sagte er der israelischen Tageszeitung "Haaretz".
Die katholische Deutsche Bischofskonferenz kritisierte die Entscheidung solidarisch als "äußerst befremdlich" und bezeichnete das Verbot als schwerwiegenden Eingriff in die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern. "Es ist auch nicht einsichtig, weshalb die Beschneidung dem Interesse des Kindes zuwiderlaufen soll, später selbst über seine Religionszugehörigkeit zu entscheiden", erklärte der für die religiösen Beziehungen zum Judentum zuständige Bischof Heinrich Mussinghoff.
Zu den Vorhäuten Jesu
Lucas II, 21 erwähnt, daß auch Jesus beschnitten wurde. Darüber, was aus seiner Vorhaut wurde, gibt es einige ergötzliche Geschichten. So soll sie Magdalena als Verlobungsring gedient haben; doch im Laufe der Jahrhunderte vermehrte sie sich - in mehreren Dutzend Kirchen wurde die Original-Vorhaut von Jesus als Reliquie präsentiert und, vor allem von schwangeren Frauen, angebetet. Als es zu viele Vorhäute wurden, untersagte der Vatikan im August 1900 jener Vorhaut Reliquiencharakter - vor allem der beliebtesten, in der Kirche des Dorfes Calcata. Dort wurde sie schließlich im Januar 1984 aus dem Schlafzimmerschrank des örtlichen Priesters gestohlen ...
Zitate aus der Presse zum Kölner Urteil (jeweils am 28.6.2012):
Mathias Drobinski in der Süddeutschen Zeitung sieht Gefahren in den Auswirkungen des Urteils: es werde sich eine große illegale Schnippler-Subkultur bilden: "Die Zahl der unprofessionell durchgeführten Operationen werde zunehmen, denn 'man müßte schon sehr naiv sein zu glauben, dass nun keine religiösen Beschneidungen mehr durchgeführt werden", erklärte der Strafrechtler Bijan Fateh-Moghadan - die Entwicklung würde "letztendlich zu weniger und nicht mehr Schutz für die Kinder führen." [...] Unterstützung erhalten die Richter dagegen von den Laizisten in der SPD. Die 'Empörung des Zentralrates der Juden' verkenne, 'dass auch Religionsgemeinschaften die geltenden Strafvorschriften' zu beachten hätten, sagen sie. Religionsgemeinschaften hätten kein Recht, 'unter Berufung auf religiöse Vorschriften ein eigenes - göttliches - Recht zu schaffen'.
Jürgen Kaube kommentiert in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: "Worin also liegt das Wohl des Kindes, ohne eigene Einwilligung beschnitten zu werden? Die Religionszügehörigkeit ist weder im Islam noch im Judentum davon abhängig, sie wird durch dieses Ritual nur bekräftigt. [...] Die Tradition selbst kennt Ausnahmen, die es erlauben, die Beschneidung aufzuschieben, die muslimische kennt keinen festen Zeitpunkt - was also spricht dagegen, dass die Religion nachgibt, wenn ein hohes Rechtsgut dadurch geschützt würde?
Mit anderen Worten: Das Kindeswohl kann nicht ausschließlich von Gepflogenheiten einer Religionsgemeinschaft abhängig gemacht wreden. Bräuche, die in die körperliche Unversehrtheit eingreifen, sind abzuschaffen. Wer Richtern, die dem folgen, den Vorwurf macht, sie machten des Rechtspositivismus zu einer Ersatzreligion, macht ihnen in Wahrheit das größte Kompliment".
Aus den Vorhaut-Akten
Bislang war bei uns in den Medien oft von der - in unserm Kulturkreis traditionell nicht vorkommenden - Beschneidung der Frau die Rede. Die Verstümmelung kleiner Jungs wurde unter dem Deckmantel der sogenannten 'Religionsfreiheit' stillschweigend akzeptiert. Unser Buch 'Aus den Vorhaut-Akten', beleuchtet Vorhaut und Beschneidung aus verschiedenen Blickwinkeln.
Aus dem Inhalt:
• Vorstellung unterschiedlicher Beschneidungstechniken;
• Beschneidungsverschwörung in den USA;
• ein Rundschlag durch die Beschneidungsszenen aller Kontinente;
• Interview mit einem Damaszener Beschneider;
• Theorie zur 'Enthauptung'des Mannes;
• Sensationelles zu den vielen hochheiligen Vorhäuten Christi; (siehe oben)
• viele Illustrationen vom Tod der Vorhaut ...
Hier gibts das Werk:
Heathcote Williams & Werner Pieper: Aus den Vorhaut-Akten - Der Grüne Zweig 128
http://www.gruenekraft.com/eudocimus.php?path=root%2Fcatalog%2Fgz%2Fgz128&show=&h=46
Die taz über dieses Buch: "Williams' emphatischer Text und das angefügte Material zur Theorie und Praxis der Enthauptung des Mannes zeigen, daß es tatsächlich keinen vernünftigen Grund zu geben scheint, Mutter Natur ausgerechnet an der für ihre eigene Hervorbringung wichtigsten Stelle zu korrigieren."
Die sogenannte Religionsfreiheit - durchs Messer ausgehebelt
Überhaupt: was ist das für eine Religions-Freiheit - wenn ein Kleinkind von den Eltern auf eine Religion festgelegt wird, ohne eine eigene Meinung dazu entwickeln zu können. Ob Taufe oder Beschneidung - von 'Freiheit' ist da in der Praxis keine Rede.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie schräg es ist, wenn man als Kind/Jugendlicher ohne eigenes Dazutun in eine bestimmte religiöse Ecke abgestellt/gestempelt wird - vor allem, wenn die meisten andern etwas anderes glauben (müssen). Alle in der Schule 'wissen', Du bist 'so einer' - aber Du selber hattest nie eine Wahl. Das hat mit dem Recht auf freie Meinung etc. nix zu tun - das ist eine gnadenlose Festlegung durch Dritte.
Als einziges evengalisches Kind in einer katholischen Grundschule mußte ich zum wöchentlichen Religionsunterricht den Klassenraum verlassen und 45 min im Flur stehen. Irgendwann bekam ich mit, daß meinen Mitschülern vom örtlichen Priester eingetrichtert wurde: "Wenn ihr brav seid, kommt ihr in den Himmel. Der (ev.) da hat keine Chance." Wie man sieht, habe ich diese genutzt, und könnte dafür aus heutiger Sicht eigentlich dankbar sein. Schade nur, daß ich das in den ersten Jahren meines Lebens nicht so empfand ...
Ich habe am Tag, nachdem ich die Mittlere Reife erhielt, dem örtlichen Pfarrer erklärt: "Das wars. Ich hab mit dem Verein nix mehr zu tun!" - Und habe nie einen schriftlichen Austritt formuliert, oder gar Kirchensteuer etc. gezahlt. Hätte ich das einen Tag zuvor erklärt, hätte ich mein Reife-Zeugnis nicht erhalten. In dem aktuellen Urteil heißt es denn auch (über die Beschneidung): "Diese Veränderung läuft dem Interesse des Kindes, später selbst über seine Religionszugehörigkeit zu entscheiden, zuwider." (Az. 151 Ns 169/11)
Ab sofort kann kein Arzt mehr sagen, er habe von der Strafbarkeit religiöser Beschneidungen nix gewußt - und das betrifft in diesem Lande jährlich mehrere Tausend unschuldiger Jungs.
Zentralratspräsident Graumann empört sich: "Diese Rechtsprechung ist ein unerhörter und unsensibler Akt. Die Beschneidung von neugeborenen Jungen ist ein fester Bestandteil der jüdischen Religion und wird seit Jahrtausenden weltweit praktiziert."
Na, eine Beschneidung ist nun objektiv gesehen wirklich kein 'sensibler' Akt, sie läßt sich durch kein Gerichtsurteil rückgängig machen. Und es ist wohl an der Zeit, darüber nachzudenken, woher dieser Brauch stammt, welchen Sinn er damals & dort gehabt haben mag (Hygienische Gründe, Sand unter der Vorhaut nervt) und ob man heute nicht zeitgerechtere Rituale finden kann.
Der Begriff 'Religionsfreiheit' bleibt jedoch pure Propaganda, solang Kleinkinder durch das Wort ihrer Eltern oder gar das religiöse Messer zur Mitgliedschaft zwangsverpflichtet werden und dort 18 Jahre verweilen müssen, bevor sie in die 'Glaubensfreiheit' entlassen werden.
Dank an das Landsgericht Köln, für diese mutige Entscheidung.
Und Dank an Dich, so Du diese (Buch-)Infos an Deine liebste Buchhandlung oder Zeitschriften-Redaktion weiterleitest.