|
Werner Pieper, Hg.
1000 Jahre Musik & Zensur
in den diversen Deutschlands
|
|
Grüner Zweig 209 Permalink
ISBN 978-3-922708-09-4
| € 15.00
| 256 Seiten
|
|
|
| |
Musik wird bei uns, auf diese oder jene Art, schon seit Jahrhunderten zensiert; manchmal härter, manchmal sublimer.
Im 30jährigen Krieg galt ein Dudelsack als Waffe und konnte dem Besitzer das Leben kosten; der Rattenfänger von Hameln wurde vom Volk vertrieben, weil er die Kids antörnte. Die Staatschristen vergangener Jahrhunderte versuchten ebenso wilde Tänze zu unterbinden, wie die heutige VolksFront gegen aufmüpfige Rock- und RaveEvents. Freie Ekstase fürs Volk war nie die Sache der Herrschenden. Und viele Jahrhunderte galt es für eine Frau als unziemlich, Musikerin zu sein.
In diesem Jahrhundert reichten oft Begriffe und Namen wie Jazz, Negermusik, bolschewistische Musik, entartet, jüdisch, kapitalistisch, Drogenmusik, Urwaldmusik, Protestlieder, Straßenmusik, Rechtsrock etc., um von dieser oder jener Instanz untersagt zu werden.
Heute wird Musik offiziell nicht mehr zensiert, sondern man ›schützt‹ die Jugend durch Indizierungen von Platten. Und viele Musiker spielen nicht mehr ihre Musik, sondern versuchen industriekompatible Produkte abzuliefern. Andre dröhnen rechtes Jungvolk neonazistisch voll. Verbieten? Und: Sind Deutschlands Plattenhändler eine große Kriminelle Vereinigung?
Mit Beiträgen von Klaus Farin, Roland Seim, FreeMuse, Peter Pannke, Christoph Herrmann, Peter Michael Hamel, Gilbert Shelton, padeluun u.v.a.m.
"Aufklärungsbuch * * * * *
Klug und lehrreich: Aufsätze zum schäbigsten Kapitel deutscher Musikgeschichte ... eine interessante, lehrreiche und in Zeiten besinnungslosen Ex- und hopp-Konsums bitter nötige Lektüre, die ihrerseits auch ketzerisch fragt, ob die totale Marketing-Herrschaft im Musikbusiness nicht eine besonders subtile Form der Zensur darstellt ..."
Musikexpress 9/2001
Inhalt
8
|
Widmung
|
15
|
Freemuse Vorwort
|
19
|
Teuflisch, entartet, sozialethisch verwirrend
|
29
|
Vorboten der Verbote: Altertum und Mittelalter
|
33
|
G. Shelton: Fat Freddy's Kater & der Rattenfänger von Hameln
|
38
|
TanzVerbote
|
47
|
Revolutionäre, geile und garstige Lieder
|
|
57
|
Spielleute und Straßenmusiker
|
62
|
PreNazis & Kulturbolschewismus
|
73
|
Im entarteten 3. Reich rollt die kulturfaschistische Kulturwalze
|
96
|
Milan Kuna: Musik, eine verbotene Kunst
|
100
|
Hans Skaarup: Radio Dänemark zur Zeit der deutschen Besatzung
|
104
|
Zur musikalischen ReEducation nach dem Krieg Musikzensur in BRD und DDR
|
107
|
R. Rippchen: Sie sind nicht verboten, Sie sind nicht mehr existent!
|
110
|
Positionspapier der FDJ zur Tanzmusik
|
117
|
Wolfgang Sternek: Die Rhythmische Störung, Gegenkultur in der DDR
|
130
|
BRD gegen Schmutz und Schund
|
136
|
Rüdiger Bloemecke: Tobsucht & Raserei - R'n'R als Bedrohung
|
143
|
Wolfgang Doebeling: Mein 1. Konzert
|
146
|
Rettet die Popfestivals
|
149
|
Saubermänner auf dem Vormarsch
|
155
|
Peter Tosh: Legalize it! - Indizierungsbeschluß
|
169
|
Liste aller indizierten MusikKonserven
|
172
|
Jürgen Arnold: Söllner - Bayerns einziger Oppositioneller
|
176
|
Faschistische Methoden gegen Faschisten?
|
177
|
Josef K.: Das Tribunal und die Buttersäure
|
183
|
Klaus Farin: Fallbeispiele RechtsRock
|
188
|
Roland Seim: Indizierungen und Verbote von Musik
|
199
|
Philip Akoto: Praktische Beispiele für Musikverbote heute
|
Gender, Indizierung, Vermarktung und andere Varianten der Musikzensur
|
205
|
Hershel Köpfli: Der Kammerton
|
208
|
Ernest Borneman & die verbotenen Lieder der Kinder
|
209
|
Eva Rieger: Frauen, Musik & Männerherrschaft
|
220
|
Peter M. Hamel: Politisches Komponieren damals und heute
|
232
|
Hannes Ringlstetter: Livemusik am Ende
|
235
|
Berthold Seliger: Ain't booking for Pepsi
|
238
|
Herrmann Christoph: Schöne neue Weltmusik
|
242
|
padeluun: Weil ich ein Beta bin
|
244
|
Deke Leonard: Das Feuer der Habgier der Company
|
245
|
Ein Ausklang: Copy Kills Music?
|
250
|
Quellen
|
Peter Tosh: Legalize it! - Ja, bitte!
Peter Tosh besingt in seinem weltweit größten Hit Legalize it die Vorzüge des Marijuanas und begründet seine Forderung nach einer Legalisierung. Das ging der unsere Jugend schützende Bundesprüfstelle zu weit. Sie indizierte diesen Titel vor zwanzig Jahren - siehe die folgende Indizierungsbegründung, die schon im Original links angeschnitten war - und vergaß ihn.
Als ich 1995 bei der BPjS nachfragte, ob denn diese Indizierung aus dem Jahr 1980 angesichts der sich wandelnden Ein- und Ansichten über Hanf als Medizin aufrecht zu halten sei, antwortete die BPjS: ”Ob ‘Hanf noch so verfolgt wird wie vor 10 Jahren’, über diese Informationen verfügt die Bundesprüfstelle nicht.”
In der jüngsten Ausgabe des amtlichen Mitteilungsblattes der BPjS (Stand November 2000) ist der Titel zwischen Land meiner Väter und Legion Condor nicht mehr zu finden. Und bei einer telefonischen Anfrage wußte man mir dort auch nicht mitzuteilen, was aus dem Titel geworden sei. Da empört sich der Journalist Rüdiger Bloemeke, der auch Recherchen zu diesem Titel durchführte zu recht, “Es ist ja ein Ding, daß die mir gegenüber behaupten davon nichts zu wissen.”
Es hätte ja auch sein können, daß die Indizierung zwischenzeitlich aufgehoben wurde - was allerdings nicht die BPjS von sich aus, sondern nur der Rechtsinhaber durch eine Klage erreichen kann. Erst als ich der BPjS das Aktenzeichen und Datum der Indizierung durchgab wurde mir bestätigt: Ja, der Titel ist noch indiziert. Auf meine Frage, warum er denn nicht mehr in den Listen aller indizierten Medien aufgeführt würde hieß es telemündlich: Der Titel sei doch nicht mehr aktuell. Wochen später meldet sich dann nochmals die BPjS schriftlich: ”... die LP ‘Legalize it’ ist nach wie vor indiziert. Warum der Titel in der Liste der Tonträger nicht aufgeführt wird, kann nicht nachvollzogen werden. Ich bitte um Entschuldigung”
OK. Aber wo leben diese Leute? Cannabis Legalisierung nicht mehr aktuell? Peter Tosh ist inzwischen tot, aber seine Legalize it! Scheibe steht in fast jedem Plattenladen der Republik offen im Regal. Und nicht nur das: der derzeitige Rechtsinhaber Sony-Music (zur Zeit der Indizierung lagen die Rechte bei CBS) bietet ihn gleich wiederholt in aktuellen ‘Nice Price’ Katalogen an - ohne Hinweis auf eine Indizierung. Wie soll ein CD-Händler von einer Indizierung ahnen, wenn die Plattenfirma ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommt und nicht einmal die Indizierungsbehörde selbst von den eigenen Taten Kenntnis hat? Gesetzestreuer ist man da schon in Rundfunkstationen: mehrfach habe ich die Platte in Radioarchiven mit einem jugendschützendem Warnaufkleber gesehen.
Also rufe ich - mehrfach vergeblich (‘Herr B. ist in einer dringenden Sitzung!’) - bei Sony an. Ich maile, faxe, schreibe Briefe und schon nach einigen Wochen ruft mich deren Anwalt zurück. Er habe drei Wochen recherchiert, naja, recherchieren lassen, man habe keine firmeninternen Unterlagen gefunden, man wisse von nix und überhaupt: Was ist eigentlich eine Indizierung? Er schien sich über die Konsequenzen einer Indizierung nicht im Klaren zu sein, zum andern meinte er wiederholt, daß mich dieses Problem, so es denn eines wäre, garnichts anginge - das sei doch Sache von Sony. Und überhaupt wüßte ich als Journalist ja, daß ich ihn nicht ohne Absegnung des schriftlichen Textes zitieren dürfe. Kann es sein, daß er als Anwalt in jedem Journalisten einen potentiellen Feind wittert?
Eine Woche später dann eine eMail von dem für den Sony-Katalog Zuständigem. Er informiert mich: ”Bei Peter Tosh liegt lediglich eine Indizierung des Titels Legalize It auf Langspielplatte vor. Indizierungen beziehen sich immer lediglich auf den konkreten Tonträger. Wir aber bieten und bewerben Peter Tosh lediglich auf CD an.”
Aus meiner Antwort: ”Das stimmt so nicht. Ich habe eben mit der Vorsitzenden der Bundesprüfstelle telefoniert (der ich immernoch nicht gepetzt habe, daß Sie dieses indizierte Lied dreist weiter verbreiten). Sie bestätigte mir, was ich aus der Satzung der BPjS auch herausgelesen hatte: wenn ein Musikstück indiziert wurde, ist es gleich, in welchem Format es danach neu erscheint. Klartext: Der Titel Peter Tosh: Legalize it! ist und bleibt indiziert, solange Sie nicht rechtlich dagegen vorgehen. Da ihr Anwalt B. offensichtlich von den möglichen Konsequenzen keine Ahnung hatte, möchte ich die hier nochmal wiederholen:
1. Das Teil (um nicht in ihrer Sprache ‘Produkt’ zu sagen) darf weder beworben noch offen angeboten werden.
2. Das Teil darf nicht via Mailorder erhältlich sein.
3. Jeder Plattenhändler der es offen im Regal führt kann dafür verurteilt werden. Letzthin wurde ein Händler zu 800 DM Strafe verknackt, weil er offen indizierte Scheiben anbot. Durch Ihr Unwissen (?) bringen Sie also alle CD-Händler in potentielle Gefahr, gerichtlich belangt zu werden.
Deutschlands Plattenhändler - eine kriminelle Vereinigung?
Mein Tip: sofort gegen die Indizierung klagen und sofort alle Händler von ihrem unrechtmäßigem Händel informieren.” Ich teilte den Sonys auch gleich die Telefonnummer der BPjS mit. Bis zur Drucklegung dieses Buches bekam ich leider keine Antwort mehr. Dabei hatte ich mir, mit dem Hinweis, daß die Firma doch Glück habe, daß ich kein Abmahnungsanwalt, sondern nur Musikfreund sei, mir für den Tip einige CD-Boxen aus selbigem Katalog gewünscht. Es kam nichteinmal eine Postkarte mit einem schlichten ‘Dankeschön’.